Die Mausefalle – oder wie man sich vor Urheberrechts-Köder-Käse schützt

Maus

CC-BY-NC-SA 4.0 Kristina Petzold

„Ach“, sagte die Maus, „die Welt wird enger mit jedem Tag.“

Wenn die Maus gewusst hätte, was das Internet ist und welche Freiheiten es ermöglicht, hätte sie das nicht gesagt. Oder doch? Vielleicht nicht in den Achtzigern, als man noch vom Internet als einem virtuellen Utopia träumte. Heute sind wir schlauer und wissen, dass „aus großer Kraft große Verantwortung“ folgt. Und aus großer Freiheit auch viel Potenzial zum Missbrauch, weshalb es sich nicht vermeiden lässt, Richtlinien zu schaffen. So wurden im Laufe der Jahre um Free Access Zonen Paywalls errichtet und Grauzonen in Schachbretter verwandelt.

Dass sich gerade das deutsche Urheberrecht noch sehr träge in diesem neuen digitalen Kulturbetrieb bewegt und es an allen Enden zwickt und kneift, zeigen die vielen öffentlichen Debatten zum Beispiel zu ACTA, der GEMA auf Youtube oder zu den Forderungen der Piratenpartei sowie wissenschaftliche Tagungen und Konferenzen zum Thema.

Gerade auch die digitale Literatur, mit Twitter-Poesie, Blogs, Remix-Texten und multimedialer Kunst stößt immer wieder auf Urheberrechtsfragen: Darf ich Tweets von anderen weiterverbreiten? Unterliegen Blogs einem Urheberrechtsschutz? Welche Texte darf ich für meine eigene Kunst kopieren und remixen? Muss ich dabei den Urheber fragen? Darf ich Bilder zu meinen literarischen Texten hinzufügen, die ich nicht selbst gemacht habe?
Zuerst war [… die Welt] so breit, daß ich Angst hatte, ich lief weiter und war glücklich, daß ich endlich rechts und links in der Ferne Mauern sah, aber diese langen Mauern eilen so schnell aufeinander zu, daß ich schon im letzten Zimmer bin, und dort im Winkel steht die Falle, in die ich laufe.

Zum Glück ist das Jurastudium nicht die einzige Rettung aus dieser Situation. Online finden sich inzwischen einige Plattformen, die sich um drängende Fragen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums im Internet bemühen. Allen voran iRights.info. Eine von Autoren, Journalisten und Juristen gegründete Seite, die seit 2005 als „Informationsplattform und Online-Magazin in einem“ eine erste Anlaufstelle bei Urheberrechtsfragen darstellt.
Gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW haben sie einen Leitfaden „Arbeitsalltag Digital – Rechtsfragen einfach auf den Punkt gebracht“ herausgegeben, den wir an dieser Stelle einfach empfehlen müssen. Und auch wenn der Leitfaden am Ende dann doch die Richtung des Datenschutzes am Arbeitsplatz fokussiert, ist die PDF ein guter Einstieg in die komplexe Materie. Für Hobby-Blogger vielleicht besonders relevant der erste Abschnitt „So funktionieren Copyright und Co.“ und auch die Erläuterungen zur Verwendung von Zitaten.
Hier mal einige (subjektive) Glühbirnen-Sätze unserer Autorin:

  • Urheberrechtlich geschützt sind: von Menschen erstellte Bilder, Texte, Fotos, Videos etc., die nicht aus reinen Fakten bestehen und einen persönlichen Ausdruck des Urhebers enthalten. (Vgl. S. 6 des Leitfadens)
  • Es besteht automatisch urheberrechtlicher Schutz, auch ohne Copyright-Zeichen. (Vgl. S.7)
  • „Nimmt man […] aus Versehen an, dass kein Schutz besteht, ist man trotzdem für eine eventuelle Rechtsverletzung verantwortlich.“ (S. 7)
  • „Fast alles, was mit Musik, Bildern und Texten öffentlich gemacht wird, ist rechtlich gesehen eine ,Nutzung‘. Bei geschütztem Material sind solche Nutzungen nur erlaubt, wenn die Rechteinhaber oder das Gesetz die Erlaubnis geben.“(S. 8) Auch Creative-Commons-Lizenzen regeln solche Nutzungen. (Vgl. S. 11)
  • „Hyperlinks zu setzen ist keine Nutzung“, – also auch keine Frage des Urheberrechts. (S. 13)
  • Zitieren aus bereits veröffentlichten Werken ist grundsätzlich erlaubt, aber das „[…]  Eigene muss jeden¬falls immer im Vordergrund stehen, das Zitat darf nur unterstützende Funktion haben. […] Wichtig ist außerdem der Zitatzweck, denn nicht jeder Zweck berechtigt zum Zitieren.“ (S. 16)

Wichtigste Erkenntnis: Urheberrechts-Fitnessübungen auf den Tagesplan setzen! Wer sich die Zeit nimmt und an den richtigen Stellen sucht, der kann sich selbst weitestgehend davor schützen, in Urheberrechtsfallen zu tappen. Und im Zweifelsfall lieber Finger weg! Dann bleibt einem auch die Verarbeitung zu Katzenfutter erspart:

„Du mußt nur die Laufrichtung ändern“, sagte die Katze und fraß [… die Maus]. („Kleine Fabel“ von Franz Kafka)

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